Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss

Mit der umseitig ausgefüllten Anmeldung melde ich mich verbindlich zur genannten Clubveranstaltung an. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben, auch in Bezug auf das genannte Fahrzeug. Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur mit einem Fahrzeug möglich ist, dass den Vorschriften der StVO und StVZO entspricht und zugelassen ist. (rote Kennzeichen nach vorheriger Absprache). Es erfolgen Geräuschmessungen, die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte des Streckenbetreibers kann zur Sperrung des betreffenden Fahrzeuges führen.

Veranstalter ist der BMW M Drivers Club e.V. mit Sitz in Köln. Ich verzichte mit dieser Anmeldung zur Clubveranstaltung auf jede Art von Schadensersatzansprüchen gegen alle mit der Durchführung der Veranstaltung verbundenen Organe. Dies gilt insbesondere für den BMW M Drivers Club e.V. und dessen Präsidium, die Betreiber der Rennstrecke und deren Gehilfen, die BMW AG, die BMW M GmbH, BMW Alpina GmbH & Co. KG, alle Sponsoren, sowie alle deren Gehilfen, die Instruktoren und die Fahrer der Renntaxis. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Anerkennung des Haftungsausschlusses gilt uneingeschränkt auch für alle Personen, die als Beifahrer genannt sind, sowie für alle Mitreisenden und findet volle Anwendung auf alle evtl. Schäden. Mir ist bekannt, dass die Haftpflicht- und Kaskoversicherung nur in begrenztem

Umfang bei Schäden aufkommt. Eine Zeitnahme erfolgt nicht. Die Veranstaltung ist nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgelegt. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Tragen von Sicherheitsgurten und Schutzhelmen während des freien Fahrens auf

der Rennstrecke ist für Fahrer und Beifahrer Pflicht. In der Boxengasse gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Rennstrecke darf nur von der als Fahrer genannten Person selbst befahren werden. Die Benutzung des genannten Fahrzeuges durch andere Fahrer ist

grundsätzlich nur mit vorheriger Zustimmung der Organisation erlaubt. Beifahrer dürfen jedoch in den Fahrzeugen mitgenommen werden. Den Anweisungen des Organisationspersonals und dessen Gehilfen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung und bei jeder Art von gefährlichem Verhalten erfolgt zunächst eine Verwarnung, die mit einem Fahrverbot von mindestens einer Stunde verbunden ist. Im Wiederholungsfalle erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.

Stornierungen/Rücktrittskosten: Vor Reisebeginn kann jederzeit vom Nenngeld / Reisevertrag zurückgetreten werden. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich formlos möglich, in Ihrem eigenen Interesse (Beweissicherung) und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen jedoch, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wird der Rücktritt ausgeübt,

so kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangt werden. Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs werden die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen pauschaliert. Dem Reisenden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns verlangte Pauschale. Entsprechend der vorgenannten Pauschalierung ist bei einem Rücktritt des Reisenden in

Abhängigkeit davon, wann der Rücktritt vor Reisebeginn erklärt wurde, vom vereinbarten Reisepreis zu zahlen:

bis 90 Tag vor Reisebeginn 20%
ab 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 35%
ab 59 bis 30 Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29 bis 15 Tag vor Reisebeginn 80%
ab 14 Tag vor Reisebeginn 90%

des Reisepreises. Bei Nichtanreise bleibt der volle Reisepreis fällig. Ein Rücktritt von gebuchten Leistungen, bei denen es sich nicht um einen Reisevertrag handelt, ist ausgeschlossen. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen, die im Reisepreis nicht eingeschlossen ist. Für die Kündigung des Reisevertrags

wegen höherer Gewalt gilt § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Anmeldungen nach Anmeldeschluss können nur noch in begrenztem Umfang angenommen werden. Die Nachnennungsgebühr für zu späte Anmeldung ergibt sich aus dem Ausschreibungen. Bezüglich der Hotelbuchung gilt folgende Regelung: grundsätzlich erfolgt die Übernachtung in der von mir gewünschten Hotelkategorie. Sollte dies aus organisatorischen Gründen oder aufgrund zu später Anmeldung nicht mehr möglich sein, wird für mich automatisch in der jeweils anderen Kategorie gebucht, ohne dass es meiner gesonderten Zustimmung bedarf. Kurzfristige Programmänderungen/-ergänzungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Höhere Gewalt berechtigt nicht zur Rückerstattung des Nenngeldes.